Verkehrssünderkartei
Die „Verkehrssünderdatei“ ist ein anderes Wort für das Verkehrszentralregister. Damit alle Straßenverkehrsverstöße in Bundesrepulik einheitlich geahndet werden können, ist die Datenspeicherung in diesem Zusammenhang Aufgabe nur dieser einen Zentralstelle, die ihrem Ruf nach eine der größten Datensammlungen der Welt ist.Genaue Aufgabe ist es seit dem 2. Januar 1958, wie es in §28 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit §59 Fahrerlaubnisverordnung lautet:
Ist eine Person im Straßenverkehr straffällig geworden (Rechtswidrigkeit)?
Hat jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen?
Bei wem ist ein Fahrverbot verhängt worden bzw. wem, wann, wielange ist der Führerschein entzogen worden? Wer entscheidet sich selbst dagegen, weiterhin Auto zu fahren?
Wer mußte eine Geldbuße von mindestens 40,- € zahlen?
Wer hat an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen?
Diese Verkehrsverstöße werden nun vom Verkehrszentralregister mit Punkten versehen.
Es sind dies Entscheidungen der Führerscheinstellen, Bußgeldbehörden und der Gerichte die dort erfaßt und bewertet werden. Diese Behörden dürfen die Eintragungen abfragen, genauso wie der Verkehrssünder selbst. In Flensburg erfaßt, aber nicht mit Punkten bewertet, wird, ob es einem deutschen Führerscheininhaber verboten wurde, in einem anderen Land ein Fahrzeug zu führen.
Schließlich besteht die Aufgabe des Verkehrszentralregisters auch darin, die Daten zu löschen. Dies geschieht zur Zeit bei Bußgeldern nach 2 Jahren, wenn keine neue Ordnungswidrigkeit dazukommt. Allerdings plant die zukünftige Bundesregierung, dies für drei Jahre vorzuschreiben, auch wenn es nicht bei einem entsprechenden Vorfall bleibt. Eintragungen über Verkehrsstraftaten werden nach 5 Jahren wieder gelöscht, es sei denn, sie haben mit Alkohol oder Drogen am Steuer zu tun. Dann sind es sogar 10 Jahre.

